ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  
STAND 01/2024  

INHALTSVERZEICHNIS:
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
2. Gegenstand des Auftrags
3. Honorare und Nebenkosten
4. Ausfallhonorar
5. Absage durch den Fotografen - Änderungen im Fotoshooting-Ablauf
6. Shootingausfall aufgrund der Unmöglichkeit einer Durchführung
7. Nutzungsrechte
8. Referenz
9. Haftung und Schadensersatz
10. Auftragsproduktion/Abwicklung
11. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
12. Schutzrechte Dritter/Haftung
13. Datenschutz und Datenerhebung gemäß DSGVO
14. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort
15. Allgemeines

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Diese allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Tom Kieslich Media (im Folgenden Fotograf genannt).
1.2 Gegenstand der AGB ist die Erstellung (Produktion) und Überlassung von Fotografien zu dem vertraglich vereinbarten bzw. im angenommenen Angebot formulierten Zweck. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassene Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie dem Kunden vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
1.3 Die vom Fotografen durchgeführten Aufträge werden ausschließlich zu den nachstehend aufgeführten AGB abgewickelt; der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen für den vorliegenden Auftrag und zugleich für alle zusätzlichen und zukünftigen Geschäfte mit dem Fotografen an. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Mit der schriftlichen Annahme des Angebotes gilt der Auftrag als erteilt und die AGB als Bestandteil des Angebots als akzeptiert.

2. Gegenstand des Auftrags
2.1 Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung von Lichtbildern sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Bildern für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.
2.2 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
2.3 Gestaltungsberatung und Konzeptentwicklungen sind eigenständige Leistungen des Fotografen. Soweit sie in dem erteilten Auftrag nicht enthalten sind und vom Kunden aber gewünscht werden, können sie gesondert in Rechnung gestellt werden.
2.4 Es gilt nur das als vereinbart, was im Angebot beinhaltet oder in der Auftragsbestätigung mit Zustimmung des Fotografen ergänzt ist und/oder zuvor bei der Auftragserteilung besprochen und schriftlich festgehalten wurde.
2.5 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils vom Fotografen vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
2.6 Im Rahmen des Auftrags besteht ansonsten Gestaltungsfreiheit des Fotografen.
2.7 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.

3. Honorare und Nebenkosten
3.1 Es gilt das vereinbarte Honorar.
3.2 Das Honorar ist bei Ablieferung der Aufnahmen fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
3.3 Das Honorar nach 3.1. ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial durch den Kunden nicht veröffentlicht wird.
3.4 Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Modellhonorare, Reisekosten, Spesen etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Auf die vom Fotografen in Rechnung gestellten Honorare und sonstigen Entgelte ist die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen.
3.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit vom Fotografen bestrittener bzw. nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen den Fotografen zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen.

4. Ausfallhonorar
4.1 Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt oder abgesagt, kann er ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars berechnen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf.
4.2 Das Ausfallhonorar erhöht sich auf 100% bei Absagen, die erst innerhalb des dem Shootingtag vorangehenden Werktages erfolgen.
4.3 Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertiggestellt, ohne dass dies der Fotograf zu vertreten hat, so steht ihm ebenfalls das volle Honorar zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Fotograf mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung angefangen hat. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen überschritten oder verschoben bzw. aus Gründen wiederholt, die nicht vom Fotografen zu vertreten sind, z.B. bei nachträglich abweichenden Wünschen vom Briefing, schlechtem Wetter, nicht rechtzeitiger Bereitstellung von Produkten, Nichterscheinen der Fotomodelle, unnötige Wartezeiten vor Ort, Reisegepäckverlust etc., erhöht sich das Honorar im Verhältnis zu dem ursprünglich vereinbarten Honorar. Die Nebenkosten erhöhen sich in diesem Fall nach Aufwand. Alle bereits entstandenen Nebenkosten, bereits geleistete Vorbereitungszeiten oder bereits entstandene Kosten und/oder Ansprüche von Erfüllungsgehilfen des Fotografen sind in jedem Fall zu 100% zu erstatten.
4.4 Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur kurzfristigen Übernahme von Fremdkosten, die im Shootingzusammenhang im Vorfeld anfallen und über sein eigenes Honorar hinausgehen. Die Fremdkosten werden vom Auftraggeber zum Shootingbeginn zu 100% beglichen. Der Fotograf ist berechtigt bei einer Weigerung der Vorauszahlung aller Fremdkosten seitens des Auftraggebers den Shootingantritt gleichfalls zu verweigern, ohne dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

5. Absage durch den Fotografen - Änderungen im Fotoshooting-Ablauf
5.1 Kann der Fotograf aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, wird sich der Fotograf bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen, sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass kein Ersatzfotograf gefunden wird oder der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet der Fotograf nicht.
5.2 Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting durch den Fotografen abgesagt werden, erstattet dieser zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Fotografen.

6. Shootingausfall aufgrund der Unmöglichkeit einer Durchführung
Liegt ein Ereignis vor, aufgrund dessen das Shooting in der vereinbarten Form nicht durchgeführt werden kann und dieses Ereignis von keinem der Vertragspartner zu vertreten ist, wird zunächst versucht, einen Ersatztermin zu finden. Es ist dann nötig, den Terminkalender des Fotografen zu berücksichtigen.

7. Nutzungsrechte
7.1 Der Fotograf ist der alleinige Inhaber des Urheberrechts an den Fotografien. Dem Auftraggeber werden Bildnutzungsähnlichsehenhließlich zu dem vertraglich vereinbarten und im Angebot enthaltenen Zweck eingeräumt. Im Zweifel erwirbt der Kunde an den Bildern nur einfache Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Zweck.
7.2 Ohne ausdrückliche Zustimmung des Fotografen dürfen keine Nutzungsrechte an Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, übertragen werden. Insbesondere erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum an den erstellten Fotografien oder dem überreichten Fotomaterial.
7.3 Die sich aus dem Angebot ergebende Nutzung ist durch das Honorar abgedeckt. Eine weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und ist gesondert zu entgelten.
7.4 Erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Honorare darf der Auftraggeber die Lichtbilder im vertraglichen Umfang nutzen.
7.5 Sämtliche Eigentumsrechte am Original des Werkes verbleiben beim Fotografen. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die von ihm hergestellten Fotografien oder Datenträger, auf denen diese Fotografien gespeichert sind, nach Übergabe der Lichtbilder an den Auftraggeber zu archivieren.
7.6 Jede Art von Vervielfältigung, Reproduktion, Veränderung, Bearbeitung, Weitergabe, Veröffentlichung oder eine sonstige Nutzung, die über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Die Einräumung dieser weitergehenden Nutzungsrechte steht im freien Ermessen des Fotografen.
7.7 Werden die erstellten Fotografien im Rahmen einer Veröffentlichung genutzt, so ist der Fotograf als Urheber der Fotografien zu benennen. Verletzungen des Rechts auf Namensnennung berechtigen den Fotografen zum Schadensersatz.
7.8 Digitale Bilddaten dürfen vom Kunden nur für die eigenen Zwecke des Kunden und nur im Rahmen der erworbenen Nutzungsrechte verwendet werden. Der Kunde erhält keine digitalen Rohdaten. Wünscht der Kunde die Herausgabe der Rohdaten (RAW), so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7.9 Am Set ist es untersagt, eigene Aufnahmen zu machen, außer es handelt sich um „behind the scenes“ Aufnahmen. Dem Kunden ist es nur gestattet, Aufnahmen vom Set zu machen, jedoch keine Bilder, die dem Endprodukt, das der Fotograf produziert, ähnlichsehen.

8. Referenz
Der Fotograf ist berechtigt, erstellte Lichtbilder, an denen er die Nutzungsrechte innehat, als Referenz zu nutzen. Eine Referenznutzung beinhaltet die nicht ausschließliche öffentliche Ausstellung der Lichtbilder, deren Veröffentlichung in Fachmagazinen, Büchern, im Internet sowie in Werbeanzeigen und Prospekten des Fotografen. Der Auftraggeber kann ein berechtigtes Interesse an dem Ausschluss dieser Nutzung dem Fotografen gegenüber schriftlich anzeigen und so der Nutzung widersprechen. Der Fotograf wird in diesem Fall eine Referenznutzung unterlassen.

9. Haftung und Schadensersatz
9.1 Der Fotograf haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ihn selbst oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
9.2 Eine Haftung des Fotografen für Schäden, die durch eine durch den Kunden veranlasste Änderung der Aufnahmebedingungen entsteht, ist ebenfalls ausgeschlossen.
9.3 Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, die ihre Leistung auf eigene Rechnung erstellen, haftet der Fotograf nicht.
9.4 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Kunde versichert, dass er die erforderlichen Genehmigungen der Aufnahme, Vervielfältigung und Veröffentlichung der Lichtbilder besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf das Fehlen der Einwilligung zurückzuführen sind, trägt der Kunde. Der Kunde stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Missachtung dieser Pflicht ergeben.
9.5 Der Fotograf haftet nicht für Schadensersatzansprüche, die aus der bloßen Nennung seines Namens im Zusammenhang mit den durch den Kunden veröffentlichten Aufnahmen resultieren.

10. Auftragsproduktion/Abwicklung
10.1 Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorengegangene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht selbst zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
10.2 Übernimmt der Fotograf die Gestaltung der Fotobücher oder anderer Druckprodukte, erhält der Kunde nach Fertigstellung der Datei ein PDF oder ähnliche Datei zur Kontrolle. Wenn der Kunde keine Fehler anzeigt, können Reklamationen später nicht mehr akzeptiert werden.

11. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
11.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Bedingungen zu schaffen. Er trägt die Verantwortung dafür, dass die bei Veranstaltungen anwesenden Personen die Einwilligung zur Erstellung und Veröffentlichung der Lichtbilder abgegeben haben. Der Fotograf ist nicht verantwortlich für die Einholung von Einverständniserklärungen der abgebildeten Personen.
11.2 Der Fotograf übernimmt keine Garantie für die ununterbrochene Bereitstellung der Dienste bei Veranstaltungen. Die Anwesenheit des Fotografen wird nach Vereinbarung mit dem Kunden geregelt.

12. Schutzrechte Dritter/Haftung
12.1 Der Auftraggeber versichert, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und Leistungsschutzrechte verfügt und dass er berechtigt ist, dem Fotografen entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen. Er stellt den Fotografen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf die Ausführung des Auftrages oder die Nutzung der Fotografien beziehen.
12.2 Der Kunde haftet dafür, dass keine Rechte Dritter durch die Nutzung der Fotografien verletzt werden.

13. Datenschutz und Datenerhebung gemäß DSGVO
13.1 Der Fotograf erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
13.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Fotograf personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsbeziehung speichert und verarbeitet.
13.3 Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu verlangen und deren Löschung zu fordern, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

14. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen, sofern der Kunde Kaufmann ist.

15. Allgemeines
15.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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